Hainburger Wertermittler werden informiert

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen hat die vom Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V. nach § 11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes neugefasste Wertermittlungsrichtline des Verbandes als zuständige Behörde am genehmigt. 

Die neue Richtlinie ist als Download unter http://www.kleingarten-hessen.de/service/wertermittlung/ zu finden.

Gleichzeitig werden unsere derzeitigen Wertermittler über die Neuerungen durch unseren Vorstand informiert sowie mit den notwendigen Unterlagen ausgestattet. Auch für den Kleingärtner in Hessen ist hier die Möglichkeit gegeben sich über die Begebenheiten der Wertberechnung ihrer Parzelle zu informieren.